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Steuerpflicht in der Schweiz - eine Anleitung für Musiklehrer*innen

Du bist (freiarbeitende*r) Musiklehrer*in in der Schweiz und möchtest mehr über das Thema Steuern und Steuerpflicht wissen? Dann bist du hier genau richtig. Lies unseren Blogartikel zum Thema, verfasst in Zusammenarbeit mit einem Steuerexperten.

Musikunterricht, Steuerpflicht, Musiklehrer
Steuerpflicht für Musiklehrer*innen

Wer ist in der Schweiz steuerpflichtig?

Nach dem Schweizer Steuersystem sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder steuerrechtlichem Aufenthalt in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig.

Der steuerrechtliche Aufenthalt ist wie folgt definiert:

  • Personen, die mind. 30 Tage in der Schweiz erwerbstätig sind

  • Personen, die sich mind. 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

Staatsangehörige, welche die Niederlassungsbewilligung nicht besitzen, sich jedoch in der Schweiz aufhalten und einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen Quellensteuern bezahlen.


Was ist die Quellensteuer? Und wer unterliegt der Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt vom Einkommen abgezogen wird. Die Quellensteuer muss vom Arbeitgeber abgeführt werden. Personen, die zwar in der Schweiz wohnhaft sind, aber noch keine Niederlassungsbewilligung besitzen, sind quellensteuerpflichtig. Dasselbe gilt für Personen, die keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz für ihre Einkommen haben. Der Tarif für die Quellensteuer ist kantonsabhängig und kann über die kantonalen Steuerverwaltungen abgefragt werden.


Wann beginnt die Steuerpflicht und welche Einkünfte sind steuerbar?

Die Steuerpflicht beginnt mit der Aufnahme der Erwerbstätigkeit. Steuerbar sind die Bruttoeinkünfte ohne die Abzüge für AHV/IV, ALV, UVG und BVG. Massgebend für die Berechnung ist dabei der monatliche Bruttolohn. Ist der jährliche Bruttolohn höher als 120’000 CHF wird auf eine Quellenbesteuerung verzichtet und die Abrechnung im Nachhinein vorgenommen.


Wie hoch ist Steuerbelastung?

Die Steuerbelastung unterscheidet sich in der Schweiz von Kanton zu Kanton, und auch von Gemeinde zu Gemeinde. Dies, da jeder Kanton ein eigenes Steuergesetz hat und zusätzlich die Steuerfüsse der einzelnen Gemeinden unterschiedlich sind. Davon sind in erster Linie die Einkommens- und Vermögenssteuern betroffen, welche von den Kantonen und Gemeinden erhoben werden.


Die meisten Kantone stellen einen Steuerrechner online zur Verfügung. Wer sich einen Überblick über die verschiedenen Steuerfüsse nach Kanton und Jahr machen möchte, findet bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung den Swiss Tax Calculator.


Was sind die Einkommensschwellen bei Verdienst?

Die Eidgenössische Steuerverwaltung legt die Steuertarife zur direkten Bundessteuer (DBST) fest. Die aktuell geltenden Steuertarife sowie die Steuertarife vorhergehender Steuerjahre können auf dieser Seite abgerufen werden. Mit Hilfe der Tarife kann die geschuldete Einkommenssteuer für die direkte Bundessteuer ermittelt werden. Die Tarife und Abzüge werden jährlich vom Eidgenössischen Finanzdepartement an den Landesindex der Konsumentenpreise angepasst.

  • Die Tarife für 2021 und 2022 findest du hier.

  • Steuerbare Einkommen unter CHF 17’800 sind einkommenssteuerbefreit.

 

Für Matchspace Lehrpersonen


Wer erhält bei Matchspace Music eine Leistungsabrechnung?

Wir stellen allen Lehrpersonen eine Leistungsabrechnung aus, wenn sie über Matchspace Music vermittelten Musikunterricht von mindestens CHF 2’300 geleistet haben. Entscheidend für die Berechnung ist die ausbezahlte Leistung nach Abzug der Servicegebühren (16,5%), also der effektive Verdienst der Lehrperson.


Bis wann erhalte ich meinen Verdienstausweis von Matchspace Music?

Wir bemühen uns allen Lehrpersonen ihren Leistungsausweis für das abgelaufene Jahr bis Ende Januar im Folgejahr ihren Leistungsausweis zuzustellen, d.h. der Leistungsausweis für 2022 wird bis 31.01.2023 zugestellt.


An wen kann ich mich wenden bei weiteren Fragen?

Bei weiteren Fragen darfst du dich gerne direkt an uns wenden. Nimm hier Kontakt auf.

 

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